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Stichwort English Beschreibung
Pflichtprüfung (gewerberechtlich) legally required assessment to determine that certain duties have been fulfilled (pertaining to trade and industry law) Bauträger, wirtschaftliche Baubetreuer und Anlagevermittler (soweit sie nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstehen) müssen sich jährlich daraufhin überprüfen lassen, ob sie die Ihnen nach der Makler-und Bauträger-Verordnung (MaBV) auferlegten Pflichten eingehalten haben. Es handelt sich um eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung. Nicht Gegenstand der Prüfung ist die Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften wie die der Preisangabenverordnung oder des Wirtschaftsstrafgesetzes.

Als Prüfer kommen Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Prüfungsverbände in Betracht. Die überprüften Gewerbebetriebe haben eine Mitwirkungspflicht. Sie müssen die zu überprüfende Unterlagen bereitstellen und Auskünfte erteilen. In einer "Vollständigkeitserklärung" versichern sie, dass dem Prüfer alle prüfungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden.

Der Prüfer muss alle von ihm festgestellten Verstöße in seinen Prüfungsbericht aufnehmen. Fehler können während der Prüfungshandlung – sofern möglich – behoben werden. Der Prüfungsbericht bezieht sich stets auf das vorangegangene Kalenderjahr. Er ist vom Gewerbetreibenden der zuständigen Gewerbebehörde bis 31.12. des Jahres zuzustellen, in dem die Prüfung durchgeführt wurde. Der Prüfer ist zu strengster Geheimhaltung über die ihm während der Prüfung bekannt werdenden geschäftlichen Angelegenheiten verpflichtet. Früher mussten sich auch Immobilienmakler der jährlichen Pflichtprüfung unterziehen. Dies wurde jedoch im Zuge der Bemühungen um den Bürokratieabbau ab dem Jahr 2005 abgeschafft.